Pflanzenschutzzeugnis
Allgemeines
Das Pflanzenschutzzeugnis wird nach der phytosanitären Kontrolle durch den offiziellen Pflanzenschutzdienst des Ursprungslandes ausgestellt und entspricht den internationalen Vorgaben (
IPPC: International Plant Protection Convention - www.ippc.int
).
Bezüglich der Schweiz wird es nur noch für Importe/Exporte von praktisch allem Pflanzenmateriel von/in Länder ausserhalb der Europäischen Union verwendet. Pflanzenschutzzeugnisse für den Export werden durch den Pflanzenschutzdienst der Agroscope und BAFU/WSL ausgestellt.
Die zuständigen Schweizer Experten dürfen Pflanzenschutzzeugnisse ausschliesslich für Firmen mit einer Adresse in der Schweiz und für Ware in der Schweiz ausstellen.
Für Warensendungen, die mit einem Pflanzenschutzzeugnis eingeführt und in der Schweiz gelagert, in Lose aufgeteilt oder neu verpackt wurden, soll ein Gesuch für ein Pflanzenschutzzeugnis für die Wiederausfuhr gestellt werden. Eine Kopie des Pflanzenschutzeugnisses mit dem die Warensendung in die Schweiz eingeführt wurde, wird benötigt.
Gesuch beantragen
Es Um ein schweizerisches Pflanzenschutzzeugnis für den Export aus der Schweiz zu erhalten, sind folgende Informationen nötig:
- Name und Adresse des Absenders
- Name und Adresse des Empfängers
- Herkunft der Ware
- Transportmittel
- Detaillierte Beschreibung der Ware (wissenschaftlicher
Name auf Lateinisch, falls möglich)
- Menge der Ware
Es obliegt dem Ausführenden, sich über die Einfuhrbestimmungen zu erkundigen. Der Pflanzenschutzdienst lehnt jegliche Verantwortung im Falle einer Zurückweisung ab.
Falls eine Importbewilligung benötigt wird, kann das Pflanzenschutzzeugnis erst erstellt werden, nachdem die Importbewilligung vorliegt. Der Grund ist, dass in der Importbewilligung die Anforderungen aufgeführt werden, die das Pflanzenschutzzeugnis bestätigen muss.
Das Ausstellen eines Pflanzenschutzzeugnisses kostet je nach Zeit- und Kontrollaufwand mindestens CHF 50.-. Das Zeugnis ist ab Ausstellungsdatum während zwei Wochen gültig (ausser Seefracht).
Für Fragen zum Pflanzenschutzzeugnissen wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Pflanzenschutzdienst:
- Feld-, Gemüse-, Obst- und Beerenanbau, Reben, Medizinal- sowie Zierpflanzen und Saatgut - Agroscope in Wädenswil
- Forst und Holz - BAFU / WSL Birmensdorf